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Barbara Plagg
Veröffentlicht
am 15.04.2021
LebenKommentar zu medialen Lügen

Wahrheit für Barbara

Veröffentlicht
am 15.04.2021
Über Barbara Rauch wurden diese Woche Lügen verbreitet, die ein absurdes Tatmotiv konstruieren und die Tat "rechtfertigen". Die Familie und ihre Anwälte setzen sich zur Wehr.
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Dass über Ermordete würdevoll berichtet wird, dass der Schutz der Angehörigen und der Familie vorgeht und dass man auf reißerische und verlogene Berichterstattung verzichtet, sollte nach einer Gewalttat selbstverständlich sein. Sollte man jedenfalls meinen, aber da meint man offensichtlich falsch. Denn wenngleich dies nicht nur eine Frage des Anstands, sondern letztlich auch des Presserechts ist, übertreffen sich Südtiroler Medien nach Mordfällen regelmäßig im niveaulosesten Sensationsjournalismus, verbreiten Lügen über die Ermordeten, lauern Angehörigen auf und fotografieren sie beim Trauern, mutmaßen über Tathergang und Zustand des Mörders, fantasieren sich Motive zusammen und machen damit vor allem eines: Bedienen die bodenlose Sensationsgeilheit einer niveaulosen Leser*innenschaft und kommen weder ihrem Auftrag der sachlichen Berichterstattung, noch dem Berufskodex ihrer Kammer nach.

Vor allem aber gefährden sie Angehörige. Angehörige, die nach einer katastrophalen Tragödie in der akuten Trauerarbeit stecken, die sich um psychische Gesundheit und ihr Weiterleben in der Gesellschaft bemühen müssen und für die die ständige Auseinandersetzung mit medialen Yellowpressjournalismus ein Kraftakt bedeutet, den man sich als Außenstehende kaum vorstellen kann.

Für die Familien der Opfer ist die mediale Ausschlachtung der Tragödie und die schmutzige Berichterstattung über ihre verstorbenen Angehörigen der ultimative Kontrollverlust in der Trauer. Immer und immer wieder Beiträge über die/den Verstorbene*n zu lesen, die einzig die Sensationsgeilheit Fremder bedienen, aber keinen Wahrheitsgehalt haben und die, wenn sie einmal draußen sind, kaum wieder gut zu machen sind, potenziert den Schmerz. Retraumatisierung nennt man das, und noch mehr: Wer über Lügen Tatmotive kreiert, entschuldigt damit die Täter. Und ja, macht sich damit zweifellos mitschuldig daran, Mord als kausale Konsequenz in der Begrifflichkeit der Leute zu verfestigen, an dem das Opfer selbst zumindest nicht ganz unschuldig ist.

Ein brutal geplanter Mord ist niemals rechtfertigbar. Und weder vor, noch während, noch nach dem Gerichtsprozess ist die mediale Ausschlachtung in irgendeiner Form ethisch vertretbar und widerspricht dem Artikel 5-bis im Berufskodex der Journalistenkammer (1.1.2021), welcher dezidiert auffordert, im sachlichen Jargon nur die wesentlichen Inhalte zur Information der Öffentlichkeit zu verbreiten. Wobei darauf geachtet werden muss, dass es nicht zur sensationsjournalistischen Ausschlachtung einer Gewalttat kommt und der Schutz der Angehörigen mit einer respektvollen Berichterstattung gewährleistet bleibt: b) si attiene a un linguaggio rispettoso, corretto e consapevole. Si attiene all’essenzialità della notizia e alla continenza. Presta attenzione a non alimentare la spettacolarizzazione della violenza. Non usa espressioni, termini e immagini che sminuiscano la gravità del fatto commesso. c) assicura, valutato l’interesse pubblico alla notizia, una narrazione rispettosa anche dei familiari delle persone coinvolte.

Wir dürfen das als Gesellschaft nicht weiter hinnehmen und solche Artikel nicht weiter konsumieren. Wir konnten Barbara und auch Laura und Peter nicht vor ihrem Mörder schützen. Schützen wir sie zumindest jetzt, posthum, vor medialen Übergriffen und würdeloser Darstellung.

Vor diesem Hintergrund sei hier eine Gegendarstellung der Angehörigen Barbara Rauchs zu den Lügen über das vermeintliche Tatmotiv, die letzthin in bestimmten Medien kursierten, abgedruckt. Gegen Falschdarstellungen, die das Tatmotiv rechtfertigen, setzen sich die Angehörigen von Barbara Rauch gemeinsam mit ihren Anwälten zur Wehr und werden es auch weiterhin tun:

Gegendarstellung der Familie und ihrer Anwälte:

(Begehren um Richtigstellung des Beitrags „Tatwaffe mit Initialien“ (auf der Titelseite mit „geliehenes Geld“ betitelt) der Ausgabe der Neuen Südtiroler Tageszeitung vom 10/11 April 2021)

Es wird klargestellt, dass verschiedene Darstellungen in diesem Artikel weder der Realität entsprechen, noch in dieser Form aus den gerichtlichen Akten hervorgehen und somit irreführend und auch reißerisch sind, da sie das Opfer und deren Lebensgefährte verleumden. Die Richtigstellungen lauten wie folgt:

Oberhauser hat Barbara Rauch und/oder Philipp Carli niemals auf deren Bitten hin „eine größere Summe an Geld geliehen“, um ihre Weinbar „Bordeauxkeller“ zu eröffnen. Das von Oberhauser zu verschiedenen Anlässen und gegen den ausdrücklichen Willen von Barbara R. und Philipp C. im Lokal oder Gewändern deponierte Bargeld sowie Geschenke wurden gesammelt und, nach mehrmaliger Aufforderung an Oberhauser, dies selbst wieder abzuholen, von einer dritten Person an Oberhauser zurückgegeben. Die Behauptung, dass es ein Tatmotiv sein könnte, dass das Opfer Geld, das ihr geliehen wurde, nicht zurückgegeben habe (und somit ihre Schulden nicht beglichen habe), ist somit eine vollständige Tatsachenverdrehung des Autors und Verleumdung des Opfers.

Des Weiteren wird klargestellt, dass Oberhauser „in den Wochen vor dem Mord am 6. März“ (u.a. falsches Datum!) niemals persönlich im Bordeauxkeller „auftrat“. Oberhauser bestellte hingegen im Namen von Barbara Rauch online einen teuren Gegenstand: eine klassische Verhaltensweise eines Stalkers. Die Behauptung, dass Oberhauser vor Ort teure Flaschen bestellte und gar signalisiert habe, das Lokal gehöre ihm, ist somit ebenso ein reines Fantasieprodukt des Autors ohne jedwede Grundlage.

A. Rauch im Namen der Familien Rauch und Carli

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