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Emil Bellasi
Veröffentlicht
am 06.12.2022
LebenInterview zu Schwangerschaftsabbrüchen

„Entscheidung der Frauen akzeptieren“

Veröffentlicht
am 06.12.2022
Loredana Costanza ist eine der wenigen Ärztinnen in Südtirol, die Abtreibungen vornimmt. Warum das so ist und es so viele Verweiger*innen aus Gewissensgründen im Gesundheitspersonal gibt.
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Loredana Costanza ist Vizeprimarin der Gynäkologie-Abteilung in Bozen. Vor einigen Wochen referierte sie bei einer vom feministischen Infocafé organisierten Tagung in Meran zum Thema “Diritto all’aborto: dobbiamo parlarne” über die medizinischen und gesetzlichen Aspekte zum freiwiligen Schwangerschaftsabbruch. Für Costanza steht fest: Es braucht eine Gesellschaft, die das Recht auf eine freiwillige Abtreibung gewährleistet.

Welche Arten des Schwangerschaftsabbruchs gibt es?
Ein Schwangerschaftsabbruch kann innerhalb der ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft durchgeführt werden. Dafür gibt es zwei Methoden: Die chirurgische Methode kann bis zur 12. Woche durchgeführt werden und wird im Rahmen eines eintägigen Krankenhausaufenthalts unter Sedierung mithilfe einer Saugkürettage vorgenommen.

Und die zweite Methode?
Der pharmakologische Eingriff ist seit 2009 in Italien zulässig und bis zum 63. Tag der Schwangerschaft möglich. Sie wird mithilfe von Hormonen vorgenommen, ist weniger invasiv und damit mit weniger Risiken verbunden. Außerdem ist die psychische und physische Belastung für die Frauen geringer. Der Eingriff ist weniger zeit- und personalaufwendig, somit wird auch das Sanitätspersonal entlastet. Viele Frauen kennen diese Methode noch nicht. Deshalb versuchen wir schon seit Jahren über die Vorteile aufzuklären.


Wie ist die aktuelle gesetzliche Lage zum Thema Abtreibung in Italien und was ist Ihre Meinung dazu?
In Italien gibt es das Gesetz 194, das einer Frau das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch einräumt. Meiner Meinung nach ist das Gesetz in Italien in der Theorie sehr fortschrittlich und vollständig.

Aber?
Das Problem ist, dass es in einigen Regionen viele Verweigerer und Verweigerinnen aus Gewissensgründen gibt. Deshalb kann das Recht auf eine Abtreibung oft nur sehr schwerlich in Anspruch genommen werden. In Südtirol ist es derzeit nur in Bozen und Meran möglich, einen Schwangerschaftsabbruch in Anspruch zu nehmen, die Kapazitäten sind nicht immer ausreichend. Für Frauen ist es deshalb häufig eine große Überwindung, für so eine intime Angelegenheit etwa in eine andere Region fahren zu müssen. Eine Zeitlang gab es in Südtirol überhaupt nur zwei Ärzt*innen, einen in Meran und mich in Bozen, die Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt haben. Dadurch hatten wir nicht die Kapazität, den Bedürfnissen aller Frauen gerecht zu werden.

Was bedeutet „Verweigerung aus Gewissensgründen“?
Die Verweigerung aus Gewissensgründen befreit das Sanitätspersonal und das Hilfspersonal von der Teilnahme an den Verfahren und an den Tätigkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Was aber trotzdem verpflichtend ist, ist die Betreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch.

Für viele Ärztinnen und Ärzte ist es eine reine Bequemlichkeitsentscheidung.

Warum gibt es so viele Verweigerinnen und Verweigerer aus Gewissensgründen?
Ein entscheidender Punkt ist für mich die Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte: Darin wird oftmals nicht thematisiert, welche soziale und gesellschaftliche Folgen diese Entscheidung hat. Dadurch ist es für viele Ärztinnen und Ärzte eine reine Bequemlichkeitsentscheidung, da die Eingriffe einen gewissen psychischen und physischen Aufwand mit sich bringen.

Ein gutes Jahr gab es in Südtirol nur zwei Ärzt*innen, die eine Abtreibung vorgenommen haben?
Diese Zeit war für mich sehr anspruchsvoll. Wir mussten uns sehr gut absprechen, damit immer mindestens ein Arzt für Abtreibungen zur Verfügung stand. Klarerweise hatten wir nicht die Kapazität, um jede Frau zu betreuen, so mussten viele in andere Regionen reisen, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können. Zwar gibt es wieder mehr Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen machen, aber das Problem bleibt, dass die Frauen diese eben nur in Meran oder Bozen machen können.

Haben Sie keine ethischen Bedenken, Abtreibungen vorzunehmen?
Nein. Für mich ist die Entscheidung von Frauen zu akzeptieren und ihnen ihr Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch zu gewährleisten.

Es braucht mehr Anlaufstellen für Schwangerschaftsabbrüche.

Warum braucht es das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch?
Eine Gesellschaft, die dieses Recht anerkennt, ist gleichzeitig eine Gesellschaft, die die Freiheit des Denkens akzeptiert. Außerdem schützt eine Gesellschaft mit dem Recht auf Abtreibung die Gesundheit der Frau und verringert die Anzahl der illegalen Abtreibungen.

In Italien gibt es dieses Recht. Wird sich unter der neuen Regierung etwas ändern?
Ich befürchte schon. Die neue rechte Regierung steht dem Gesetz 194 sehr kritisch gegenüber. Vor Kurzem hat Maurizio Gasparri, der Vizepräsident des Senats, einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch dem „Event der Geburt“ unterordnet. Somit wäre ein Schwangerschaftsabbruch nicht mehr möglich. Ich glaube jedoch, dass es der neuen Regierung nicht möglich sein wird, Schwangerschaftsabbrüche zu verbieten, da diese Änderung auf großen Widerstand in der Bevölkerung treffen würde. Was jedoch passieren könnte, ist, dass das In-Anspruch-Nehmen des Rechts weiterhin erschwert wird.

Was müsste sich in Italien tun, um das Recht auf Abtreibung besser zu gewährleisten?
Es braucht mehr Anlaufstellen für Schwangerschaftsabbrüche. Wichtig wäre auch die Ausbildung von Ärzten und Ärztinnen so zu gestalten, dass sie mehr über das Thema sensibilisiert und aufgeklärt werden. Wichtig wäre es auch die Bevölkerung darüber aufzuklären, was es bedeutet als Gesellschaft das Recht auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch zu haben.

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