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Zum ersten Mal durften die Südtirolerinnen und Südtiroler 2009, bei der ersten landesweiten Volksabstimmung, über mehr direkte Demokratie abstimmen. Damals scheiterte man am Quorum, das eine Mindestbeiteiligung von 40 Prozent der Wähler vorsieht. Diesen Sonntag hat Südtirol wieder die Möglichkeit darüber abzustimmen; über ein Gesetz, das schon im Juni im Landtag verabschiedet wurde. Quorum gibt es diesmal keines, es entscheiden also jene, die zur Wahl gehen. Sagt die Mehrheit „Nein“ zum SVP-Gesetz, dann bleibt das alte Gesetz von 2005 in Kraft.
Nicht nur die Initiative für Mehr Demokratie, auch sämtliche Oppositionsparteien, sowie der Koalitionspartner PD und eine Reihe von Verbänden, NGOs und Gewerkschaften rufen dazu auf, gegen das Gesetz zu stimmen. Zu hohe Unterschriftenzahlen und unpassende Fristen würden mehr Hürden für die Bürgerbeteiligung schaffen, so der Tenor der Gegner. Worin genau aber unterscheidet sich das geltende Gesetz vom neuen?
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