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Verbraucher:innen, die für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an der eigenen Immobilie den Superbonus beansprucht haben, müssen den Katasterertrag aktualisieren und dementsprechend die damit verbundenen Steuern neu berechnen.
Nach Abschluss der Renovierung bzw. Sanierung muss die Immobilie nämlich in eine der begünstigten Katasterkategorien (Wohngebäude und Zubehör) eingetragen sein, um überhaupt Anspruch auf den Bonus zu haben.
Wer die eigene Wohnung mit Hilfe des Superbonus renoviert, aber die Katasterdaten am Ende der Arbeiten (30-Tage-Frist) nicht aktualisiert hat, erhält von der Agentur für Einnahmen einen Mahnbrief. Damit soll überprüft werden, wer nach der Durchführung von Bauarbeiten, die durch den Superbonus begünstigt wurden, der Verpflichtung zur Aktualisierung der entsprechenden Katasterdaten der Immobilie nachgekommen ist oder nicht.
Nach einer ersten Katastereintragung sind prinzipiell alle Immobilieninnhaber verpflichtet, dem Kataster jegliche an der Immobilieneinheit erfolgten Änderungen (z. B. Anzahl der Räume, Volumen, Planimetrie, Verwendungszweck, Aufteilung bzw. Vereinigungen von Immobilieneinheiten oder Änderungen der entsprechenden Toponymie – Adresse, Name des Eigentümers oder andere Daten im Grundbuch – usw.) zu melden.
Quelle:Support BARFUSS!
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