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Die Neuauflage der Beiträge an Kleinunternehmen für betriebliche Investitionen startet nicht wie gewohnt zu Beginn des neuen Jahres, sondern bereits am 4. November 2024 und läuft bis zum 28. Februar 2025.
Im Vergleich zur Ausschreibung 2024 bleiben die grundlegenden Rahmenbedingungen unverändert. Neu hinzugefügt wurden allerdings 30 Punkte für das Nachhaltigkeitslabel Südtirol und 30 Punkte für Innovative Start-ups.
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind, sowie Freiberufler/innen und Selbstständige. Konsortien und Kooperationen, sowie nach geltendem Recht gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen können ebenfalls diese Beihilfen erhalten. Beihilfefähige Investitionen betreffen unter anderem Einrichtungsgegenstände, Hardware, Software, Maschinen, Geräte, Arbeits- und Sonderfahrzeuge, usw. Beihilfefähig sind Investitionen die Betriebsstätten in Südtirol betreffen und sich direkt auf diese auswirken, z.B. zur Errichtung einer neuen, oder Erweiterung einer bestehenden, Betriebsstätte. Ersatzinvestitionen sind hingegen nicht zulässig.
Die Investitionsgrenzen liegen bei einer Mindestinvestition von 15.000 Euro, sowie einer Höchstinvestition von 500.000 Euro und müssen sich dabei auf das Jahr 2025 beziehen. Die Beihilfen werden außerdem in Form eines Verlustbeitrags im Ausmaß von max. 20 Prozent der zulässigen Kosten gewährt. Es kann nur ein Beitragsantrag pro Unternehmen vorgelegt werden, und zwar vom 4. November 2024 bis zum 28. Februar 2025, 12:00 Uhr.
Quelle: lvh/redSupport BARFUSS!
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