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Veröffentlicht
am 03.03.2025
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Anhebung der Einkommensgrenze bei Studienbeihilfen: Beschlussantrag in Teilen angenommen

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am 03.03.2025
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Die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) begrüßt, dass der Beschlussantrag zur Anhebung der Einkommensgrenze für Studienbeihilfen im Landtag in Teilen angenommen wurde. „Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung gerechten Hochschulzugang für alle. Wir haben immer gefordert, dass Kriterien bei der Studienbeihilfenvergabe so gestaltet sein müssen, dass niemand durch den Rost fällt. Um den Kaufkraftverlust der Südtiroler Familien auszugleichen, gab es letzthin teilweise Inflationsanpassungen bei den Gehältern; allerdings wurden die Kriterien für die Studienbeihilfen nicht entsprechend angepasst. Bisher konnten daher leider immer wieder Familien aus dem Mittelstand nicht um Beihilfe ansuchen, da ihr Einkommen knapp über der vom Land vorgegebenen Grenze liegt.

Dass die Einkommensgrenze nun angehoben werden soll, ist für uns ein sehr positives Signal!“, erklärt die Südtiroler HochschülerInnenschaft. Man dürfe auch nicht vergessen, dass die Leistungsstipendien, also die finanziellen Belohnungen von Seiten des Landes für Studierende, die Bestleistungen erbringen, ebenso an die Studienbeihilfen gekoppelt sind: Je mehr Mittel als Studienbeihilfen ausgezahlt werden, desto mehr Leistungsstipendien werden vergeben. Somit ist es ein großer Vorteil für alle Studierende, wenn die vom Land als Beihilfen zur Verfügung gestellten Mittel möglichst ausgereizt werden. „Wir fordern jetzt natürlich, dass der Beschlussantrag auch umgesetzt wird und dass auch zukünftig die Kriterien für die Studienbeihilfen immer an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden, um zu vermeiden, dass Familien auf der Strecke bleiben. Wir möchten, dass die Südtiroler Familien entlastet werden und vor allem Chancengleichheit für alle!“, schließt die Südtiroler HochschülerInnenschaft.

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