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Immer dann, wenn von anderen Themen abgelenkt werden soll, entflammt im katholischen Italien die Frage, ob gleichgeschlechtliche Beziehungen rechtlich heterosexuellen gleichgestellt werden sollen oder nicht. Eine Frage, die fast alle EU-Länder schon längst beantwortet haben. In elf EU-Staaten können sich homosexuelle Liebende ihr Ja-Wort geben – in den restlichen Ländern, mit Ausnahme von Griechenland, gibt es zumindest eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Estland ist dabei das neueste Mitglied im Club der zivilisierten Länder und hat vor kurzem ein Partnerschaftsgesetz verabschiedet.
Und Italien? Das Land von Michelangelo, Caravaggio und Pasolini siecht weiter in mittelalterlichen, klerikalen Debatten dahin und lässt schwule und lesbische MitbürgerInnen in einer de facto diskriminierenden Situation zurück. Minister erlauben sich zu behaupten, dass die Frage keine Priorität sei – wer seit Jahrhunderten verfolgt und in guten Zeiten bestenfalls geduldet wurde, der kann auch noch ruhig weiter warten. Die Position von Papst Franziskus scheint oft offener als jene von so manchen Politikern. Der quirlige Premier Renzi hat zu Regierungsbeginn für September ein Gesetz nach deutschem Vorbild versprochen, um dann zu rektifizieren: Innerhalb von 1.000 Tagen wolle seine Regierung dem deutschen Modell folgen und ein Gesetz verabschieden, das homosexuellen Paaren (fast) dieselben Rechte geben soll. Aber ist das genug? Warum sollen Menschen nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung mit einer Art Sonderregelung behandelt werden?
Heißt es nicht im Artikel 2 der Verfassung:
Die Republik anerkennt und gewährleistet die unverletzlichen Rechte des Menschen, sei es als Einzelperson, sei es innerhalb der gesellschaftlichen Gebilde, in denen sich seine Persönlichkeit entfaltet, und fordert die Erfüllung der unabdingbaren Pflichten politischer, wirtschaftlicher und sozialer Verbundenheit.
Und in Artikel 3:
Alle Staatsbürger haben die gleiche gesellschaftliche Würde und sind vor dem Gesetz ohne Unterschied des Geschlechtes, der Rasse, der Sprache, des Glaubens, der politischen Anschauungen, der persönlichen und sozialen Verhältnisse gleich. Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen, die durch eine tatsächliche Einschränkung der Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger der vollen Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und der wirksamen Teilnahme aller Arbeiter an der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen.
Wo steht der Anspruch dieser Gleichheit, wenn ich meinen Freund, mit dem ich seit 15 Jahren zusammen bin, nicht heiraten kann, während meine Schwestern nur aufgrund ihrer Heterosexualität Rechte beanspruchen können, die mir als Homosexuellen unterbunden werden?
Gleichheit bestünde nur dann, wenn die Ehe für alle abgeschafft werden würde oder – und das zum Besseren für alle – für alle eingeführt wird. Die Zeit für Minimalforderungen ist vorbei, die Geduld am Ende, die volle Gleichstellung das einzig wahre Ziel.
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