BARFUSS LogoDas Südtiroler Onlinemagazin
BARFUSS LogoSüdtiroler Onlinemagazin

Support Barfuss

Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus

BARFUSS LogoDas Südtiroler Onlinemagazin
Illustrations by Sarah
Teresa Putzer
Veröffentlicht
am 14.11.2022
LeuteInterview mit Klara Astner

Der Suizid und die Moral

Wie ethisch ist Sterbehilfe? Psychotherapeutin und Medizinethikerin Klara Astner über den medikamentös assistierten Suizid.
Damit BARFUSS weiterhin hinterfragen, aufklären, erzählen und berühren kann, brauchen wir DEINE Unterstützung!
Werde Teil unserer Community.
Teile unsere Story
doctor-840127_1920.jpg

Wenige Themen sind gesellschaftlich so umstritten wie die Sterbehilfe. Befürworterinnen und Befürworter argumentieren mit der Selbstbestimmtheit über das eigene Lebensende, während Kritikerinnen und Kritiker im Suizid einen unmoralischen Widerspruch zum Leben sehen. Es gibt drei Formen der Sterbehilfe: das Töten auf Verlangen, den Therapieabbruch und den assistierten Suizid. Zur letzten Form liegt nun ein Gesetzesvorschlag zur Straffreiheit des medikamentös assistierten Suizids im italienischen Parlament vor. Bislang ist Sterbehilfe in Italien strafbar.

Frau Astner, was genau bedeutet medikamentös assistierter Suizid?
Klara Astner: Wir sprechen hier vom Thema Lebensende und der Frage: Wie weit darf der Mensch über sein Lebensende entscheiden? Während beim Töten auf Verlangen der Patient die Beibringung eines todbringenden Medikamentes vom Arzt einfordert, stellt der Arzt beim assistierten Suizid ein Medikament bereit, das der Patient sich selbst zuführt. Der Unterschied ist also, dass die Tatherrschaft beim Patienten bleibt und er sich selbst tötet.

Wer hat laut Gesetzesvorlage Recht auf einen assistierten Suizid?
Es gibt verschiedene Aspekte. Die Kriterien wodurch ein Mensch Zugang zum assistierten Suizid erhalten soll und er straffrei bleibt, ich beziehe mich auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes 242 von 2019, sind: eine fortgeschrittene unheilbare Erkrankung, die unerträgliches physische oder psychisches Leiden hervorruft, die Abhängigkeit von lebenserhaltenden Maßnahmen oder Maschinen sowie die Fähigkeit, autonom und selbstbestimmt entscheiden zu können. Die Durchführung einer vorausgehenden palliativmedizinischen Behandlung steht im Gesetzesvorschlag drinnen, aber nicht im Urteil des Verfassungsgerichtes.

Wie werden diese Kriterien überprüft?
Die Aspekte müssen durch eine regionale Ethikkommission beurteilt werden. Darunter befinden sich Psychotherapeuten, damit die psychosoziale Situation der Person und dessen Beitrag zum Suizidwunsch überprüft wird.

Warum gerade jetzt eine Gesetzesvorlage? Haben Ihrer Erfahrung nach viele Menschen das Bedürfnis zur Sterbehilfe?
Es gibt viele Menschen, die durch die Erkrankung das Leid und die Aussichtslosigkeit nicht mehr ertragen. Sie wollen ihr Leben im Leiden nicht mehr verlängern. Zum Glück sind das relativ wenige. Dennoch sind unter den allgemeinen Suiziden ca. fünf Prozent schwer körperlich kranke Menschen. Es gibt viele Menschen, die ein großes Leiden am Lebensende haben und Todeswünsche äußern. Der Todeswunsch ist aber nicht automatisch ein Suizidwunsch.

Wo liegt der Unterschied?
Der Todeswunsch wird vom Patienten aus einer existenziellen Not und Krise heraus geäußert. Todeswünsche sind von verschiedenen Schwierigkeiten und Bedürfnissen genährt, zum Beispiel die Angst vor dem Verlust von Autonomie und Würde, einem Leben an Maschinen, eine Belastung zu sein usw. Diese Schwierigkeiten können mit genügend Ressourcen beispielsweise durch die Palliativmedizin gelöst werden. Der Suizidwunsch ist der weitergehende Schritt, wo die Menschen aktiv dem Leben ein Ende setzen wollen, aber nicht mehr in der Lage dazu sind.

Wieso brauchen wir das Gesetz?
Zurzeit haben wir eine Übermedikation am Lebensende. Menschen werden kurz vor dem Ableben ins Krankenhaus verlagert, weil die Angehörigen überfordert sind. Dort kommt es erneut zur Diagnostik und Medikation, weil es das Gesetz verlangt. Dieser Umgang mit Menschen am Lebensende stellt für Krankenhäuser ein großes Problem dar, weil die Palliativmedizin nicht so ausgebaut ist, wie sie sein sollte.

Inwiefern?
Im Großraum Brixen und Bruneck findet sich aus strukturellen Gründen kein einziges Hospiz. Im Krankenhaus Brixen gibt es nur eine Palliativärztin, die in Teilzeit arbeitet. So kommen Patienten anstatt ins Palliativ oder Hospiz auf Akutabteilungen. Dort müssen die Ärztinnen gewissen gesetzlichen Schritten nachgehen, weshalb es zu einer Verlängerung des Leidens kommt. Darunter leiden die Patienten, Ärzte, das Pflegepersonal, alle. Aufgrund dieser strukturellen Probleme brauchen wir ein ethisch begründetes Gesetz.

Wie können wir als Außenstehende beurteilen, welches Leben lebenswert und würdevoll ist, wenn der Mensch selbst kein Mitspracherecht hat?

Wie ethisch ist der medikamentös assistierte Suizid?
In der Ethik gibt es zwei Prinzipien: die Fürsorge und die Autonomie. Die Fürsorge ist ein sehr altes hippokratisches Prinzip, während die Autonomie, im Sinne eines „ethischen Abwehrrechtes“ des Menschen gegenüber medizinischen Eingriffen ein neues Prinzip der 1970er-Jahre ist. Es braucht also einen Weg, wo die Fürsorge bewahrt bleibt und allen Menschen unter jeglichen Bedingungen bis zum Lebensende beigestanden wird. Darüber sollte aber selbstbestimmt entschieden werden. Wie können wir als Außenstehende beurteilen, welches Leben lebenswert und würdevoll ist, wenn der Mensch selbst kein Mitspracherecht hat?

Wie sieht dieses Mitspracherecht aus?
Der Mensch muss autonom straffrei sagen können: Ich will mein Leben in Würde und Freiheit leben und beenden können. Aus ethischer Sicht gibt es keine Pflicht, das Leben in Leiden auf Jahre zu verlängern. Darauf beruhen auch die die italienische Verfassung und die europäische Charta der Menschenrechte.

Trotzdem sind Sie laut einem Interview mit der “Südtiroler Tageszeitung” gegen das Töten auf Verlangen. Warum?
Der Grad zwischen dem assistierten Suizid und Töten auf Verlangen ist sehr schmal. Es gibt aus den Beneluxländern, wo diese Form der Sterbehilfe auch für Minderjährige erlaubt ist, Berichte, wo ich große moralische Bedenken habe. Zum Beispiel gab es eine 23-Jährige, die durch einen Terroranschlag schwertraumatisiert und depressiv war und Tötung auf Verlangen in Anspruch genommen hat. Das ist für mich ein absolutes No-Go. Ich glaube mit 23 Jahren hat man noch so viel Zeit, dem Menschen auf ganz vielen Arten zu helfen. So jemanden darf man nie aufgeben.

Was denken Sie: Wird die Gesetzesvorlage im Parlament akzeptiert?
Ich befürchte, dass das eher unrealistisch ist. Es gibt Anhaltspunkte der Politik unter der neuen Rechtsregierung, die darauf schließen, dass die Gesetzesvorlage nicht durchkommt beziehungsweise auf große Widerstände stößt. Dass das Gesetz mit der neuen Rechtsregierung wahrscheinlich nicht beschlossen wird, ist ein großes Problem für das Gesundheitspersonal, weil die Rechtsunsicherheit in diesem Grenzgebiet groß ist und die Folgen im Sinne einer Übertherapie der Patienten bekannt sind.

Dienste

  • News
  • Wetter
  • Verkehrsbericht

BARFUSS


Support BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support

© 2023 SuTi GmbH
© 2023 SuTi GmbH . Rennstallweg 8 . 39012 Meran . MwSt: 02797340219
DatenschutzCookiesImpressum