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Das Thema Tiertransporte erregt die Gemüter: Für die einen handelt sich um Tierquälerei, für die anderen um einen notwendigen, nicht vermeidbaren Teil der Nutztierhaltung und für Andere wiederum sind sie ein lukratives Geschäft. Alle Seiten berufen sich auf geltende gesetzliche Regelungen: die Gegner von Tiertransporten, um aufzuzeigen, dass die gesetzlichen Bestimmung zum Schutz des Tierwohls nicht eingehalten werden bzw. nicht ausreichen; der Tierhandel und Tiertransportunternehmen hingegen mit dem Verweis, dass sie den gesetzlichen Vorgaben Genüge leisten und damit ein ausreichendes Maß an Tierwohl sichergestellt ist. Doch wer hat recht?
Das EU-Parlament hat im Juni 2020 mit großer Mehrheit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zugestimmt, um ein Jahr lang die Situation der Lebendtiertransporte in Europa zu beobachten. Es werden nämlich immer wieder in regelmäßigen Abständen Fälle von Verstößen gegen die Tiertransportverordnung EG 1/2005 aufgedeckt. Es besteht der Verdacht, dass es sich hierbei nicht um bedauerliche Einzelfälle, sondern um systematische Missstände handelt.
Der Untersuchungsausschuss hat nun die Aufgabe, ein Jahr lang die Situation zu beobachten, Tiertransporte zu begleiten und zu prüfen, wo die Haupthindernisse liegen, dass die EU-Tiertransportverordnung nicht ausreichend umgesetzt wird. Zudem soll er die Kompetenz- und Verantwortlichkeitsbereiche der EU-Kommission auf der einen und der Mitgliedsstaaten auf der anderen Seite prüfen. In der Vergangenheit kam es nämlich wiederholt zu unterschiedlichen Auslegungen und Umsetzungen der Verordnung in den unterschiedlichen Mitgliedsstaaten der EU.
Beispielsweise sei die Streitfrage erwähnt, ob die Zeiten des Be- und Entladens der Tiertransport-LKWs zur maximalen Transportdauer von 19 Stunden dazugerechnet werden müssen oder nicht. Werden sie nicht dazugerechnet bzw. wird die reine „Rollzeit“ eines LKW berechnet, können wesentlich längere Strecken zurückgelegt werden, da die Ver- und Entladezeiten zugerechnet werden können. Dabei hat die die EU 2020 definitiv klargestellt, dass die Be- und Entladezeiten zur Beförderungsdauer dazu gehören, sodass sich die vorige Praxis in einzelnen Mitgliedstaaten eindeutig als gesetzeswidrig herausgestellt hat.
Es ist unbestritten, dass Tiertransporte teilweise unvermeidbar sind und bleiben. Dazu gehören beispielhaft der Transport von Küken aus der Brüterei zu den Aufzuchtbetrieben, von Junghennen in einen Legehennenbestand, der Transport von Zuchttieren in einen neuen Bestand oder der Transport von Tieren zu Schlachtbetrieben. Zu hinterfragen sind vor allem Transporte über lange Strecken sowie deren Umstände und deren Zweck.
Ein paar Daten helfen dabei, die Dimension der Tiertransporte in den Blick zu nehmen. Da es keine offiziellen Daten über die gesamten in der EU durchgeführten Lebendtiertransporte gibt, wird auf Daten von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen wie „Animals’ Angels“ und der Albert-Schweitzer-Stiftung zurückgegriffen, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen sei, dass diese ebenfalls nur geschätzt sind.
Die Rede ist in diesen Quellen von täglich rund 3,8 Millionen, das heißt von jährlich 1,4 Milliarden Tieren, die in der EU transportiert werden. Eine kürzlich veröffentlichte Recherche der britischen Zeitschrift The Guardian hat aufgezeigt, dass die EU damit weltweit der größte Exporteur von Lebendtieren ist. Erfasst wurden in dieser Studie nur die Daten von internationalen, das heißt von grenzüberschreitenden Tiertransporten, die in der Regel mehrere Hundert Kilometer weit sind. Entsprechend diesen Daten entfallen 80 Prozent der weltweit durchgeführten internationalen Lebendtiertransporte auf die EU. Die eingangs genannten Beispiele sind hier nicht erfasst.
Nach Berechnungen der Albert-Schweitzer-Stiftung „exportierte Deutschland im Jahr 2019 über 317 Millionen Rinder, Schweine, Hühner und andere Tiere in EU-Länder und führte mehr als 171 Millionen von ihnen aus anderen EU-Ländern ein. Laut dem Deutschen Bundestag wurden im Jahr 2015 über 65 Millionen Hühner und 156.000 Rinder vorgeblich für die Zucht aus EU-Ländern in Drittländer exportiert.
Beim Transport von Zuchttieren besteht das Problem, dass vor allem bei Exporten in Drittländer außerhalb der EU nicht ersichtlich wird, ob diese Tiere in den Zielländern tatsächlich für die Zucht oder nicht doch für die Mast oder Schlachtung bestimmt sind. Dies erscheint zunächst ökonomisch widersinnig. Da Zuchttiere in der Regel teurer sind, wird aber verständlich, wenn entsprechende Zuschüsse beim Kauf der Tiere an die Landwirte berücksichtigt werden.
Landwirtschaftliche Nutztierhaltung kommt, wie bereits erwähnt, ohne Tiertransporte nicht aus. Jeder Handel mit Tieren, der Transfer von Winterstallungen auf Almen während des Sommers und wieder zurück oder die Fahrt zum Schlachthof machen Tiertransporte notwendig. Gleiches gilt auch für viele Fahrten im Bereich der Heimtiere (u.a. Pferde zu Sportveranstaltungen, Hunde in die Ferien).
Die massenhaften Nutztiertransporte werden vor allem durch wirtschaftliche Faktoren bedingt: Manche Länder eignen sich beispielsweise aus klimatischen oder geographischen Gründen besser für die Mast, sodass Tiere dorthin transportiert werden, während sie für die Schlachtung oft wiederum in die Bestimmungsländer transportiert werden, da der Lebendtiertransport wirtschaftlich günstiger ist als der Transport von Fleisch.
Hinzu kommt, dass aus religiösen Gründen in vielen, vor allem islamischen Ländern die Schlachtung nach vorgegebenen Riten vor Ort erfolgen muss und der Einkauf von Fleisch aus dem Ausland nicht akzeptiert wird. Beim Transport von Stierkälbchen ergibt sich das Problem, dass sie in einer auf Milcherzeugung ausgerichteten Landwirtschaft strenggenommen ein unerwünschtes Nebenprodukt sind und sich die Mast in vielen Regionen schlichtweg nicht lohnt, da der Import von Fleisch billiger ist.
So kommt es, dass selbst in Regionen mit einem hohen Fleischbedarf, der einen breiten Spielraum eröffnen würde für heimische Fleischproduktion, zur Mast bestimmte Kälbchen und andere Tiere exportiert und die Produkte daraus später wieder reimportiert werden. Insgesamt bestimmen weitgehend die Kräfte des freien Marktes das Spiel.
Beanstandet wird an den Tiertransporten, dass es immer wieder zu Verletzungen und Beeinträchtigungen des Tierwohls und der Tiergesundheit kommt. Zwar entgegnen Tierhändler und Tiertransporteure, dass die Achtung des Tierwohls und der Schutz der Gesundheit der Tiere auch in ihrem eigenen Interesse sei, da jedes verletzte, erkrankte oder verendete Tier auch für sie selbst einen wirtschaftlichen Schaden darstellen würde.
An dieser durchaus plausiblen Argumentation wird ein grundsätzliches ethisches Problem ersichtlich, nämlich die Reduzierung des Tieres auf seinen wirtschaftlichen Wert, vergleichbar mit Obst oder Gemüse, dessen Qualität einwandfrei sein muss, um keinen wirtschaftlichen Verlust zu erleiden. Dagegen wenden Tierrechts- und Tierschutzorganisationen ein, dass Lebendtiere nicht lediglich als „lebendes Produkt“ angesehen werden dürfen, sondern als gefühls- und empfindungsfähige Lebewesen behandelt werden müssen.
Radikale Tierrechtspositionen stellen grundsätzlich in Frage, ob wir berechtigt sind, Tiere als Besitz zu behandeln, sie zu nutzen und mit ihnen Handel zu treiben. Gemäßigtere Tierschutzbewegungen hingegen beanstanden vor allem, dass auf vielen, besonders Langstreckentransporten das Wohlergehen der Tiere während der Fahrt nicht gewährleistet wird.
Die Organisation „Animals’ Angels“ listet beispielsweise folgende Probleme auf, die sie im Lauf der Jahre regelmäßig beobachten konnte:
Kritisch werden Tiertransporte nicht nur von Tierschutzorganisationen, sondern auch von Wissenschaftlern bewertet. Am Institut für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Löffler-Institutes (ein deutsches Bundesforschungs-institut) werden Tiertransporte und Schlachtung seit langem wissenschaftlich untersucht und begleitet. Die Wissenschaftler sehen vor allem im Export von Rindern das größte Problem und dort besonders im Transport von nicht abgesetzten Kälbern, das heißt von Kälbern, die auf Milchnahrung angewiesen sind und nicht umgestellt wurden auf Festfutter mit Wasser.
Die Forschungsergebnisse haben unter anderem die für das Bundesinstitut zuständige Ministerin Julia Klöckner zur Aussage bewegt, dass es zur Zeit keine Spezialfahrzeuge gäbe, in denen die in der EU-Tiertransportverordnung geforderte adäquate Tränkung (mit Elektrolyt, Milch bzw. Milchaustauscher) nach neun Stunden Transport möglich wäre. Damit bestätigt sie die Position verschiedener Tierschutzverbände.
Ein besonderes Problem stellt der Transport von Tieren in EU-Drittländer dar, in denen es vielfach schwächere bis gar keine Tierschutzverordnungen und -kontrollen gibt. Zu nennen sind die Türkei, Länder im Nahen Osten, wie Libanon und Ägypten, oder in Nordafrika, wie Marokko und Libyen, aber auch zentralasiatische Staaten wie Kasachstan, Aserbaidschan und andere mehr.
Die Überprüfung der Tiertransporte außerhalb der EU-Grenzen fällt nicht mehr in die Kompetenz der EU oder ihrer Mitgliedstaaten. So wird die Einhaltung von Transportdauern ebenso wenig überprüft, wie das tatsächliche Vorhandensein von Versorgungsstationen, die in den Fahrtbüchern angegeben werden, sowie die Behandlung der Tiere vor und während der Tötung. Besonders die Schlachtungen werden vielfach ohne Betäubung und mit einer den allgemeinen Vorstellungen von Tierschutz nicht entsprechenden Weise durchgeführt. Das hängt nicht nur mit mangelnden Tierschutzverordnungen, sondern auch mit den rituellen Vorschriften des Schächtens in vornehmlich islamischen Ländern zusammen.
Bereits der Transport in diese Drittländer, oft auf wochenlangen Fahrten per Schiff, entspricht in keiner Weise den EU-Tierschutz- sowie Tiertransportverordnungen. Reportagen haben wiederholt die Missstände aufgezeigt, etwa den Einsatz von Elektro-Treibern, die Überladung von Schiffen, extreme Wettersituationen und den nicht sachgemäßen Umgang mit den Tieren. The Guardian geht im bereits angeführten Artikel davon aus, dass allein aus Rumänien jährlich drei Millionen Schafe nach Saudi-Arabien verfrachtet werden. International für Aufsehen hat beispielsweise im November 2019 das Kentern eines überladenen, also den Tieren nicht ausreichend Platz anbietenden Tiertransportschiffes gesorgt, bei dem über 14.000 Schafe ertrunken sind. Tierschutzorganisationen befürchten, dass dieses Unglück nur die Spitze des Eisbergs ist.
Aufgrund dieser Missstände gibt es immer wieder Forderungen, Tiertransporte aus der EU in Drittstaaten gänzlich zu verbieten. Mehrere Bundesländer Deutschlands, so Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Niedersachsen, haben im Sommer 2020 die Abfertigung von langen Nutztiertransporten in Drittländer verboten, „solange bei den zuständigen Veterinärämtern zu wenig sichere Informationen vorliegen, dass die Tierschutzanforderungen auf der gesamten Strecke eingehalten werden können“.
Vor wenigen Wochen hat ein Gerichtsurteil in Bayern für Aufsehen gesorgt. Das zuständige Veterinäramt hatte die Abfertigung eines Transports von 31 trächtigen Kühen über Ungarn nach Kasachstan unterbunden. Insgesamt handelt es sich um einen Vertrag von mehreren Hundert trächtigen Kühen. Der Amtsveterinär rechtfertigte seine Verweigerung der Abfertigung mit seinen begründeten Zweifeln darüber, dass auf Exporten nach Kasachstan die Tierschutzvorgaben eingehalten werden. Der Zuchtverein sowie die Zuchtvieh-Exportfirma aus Hessen haben daraufhin beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen das Veterinäramt eingelegt und vor Gericht Recht bekommen.
Das Gericht argumentierte, dass das zuständige Veterinäramt lediglich die Abfertigung des Transports der Tiere nach Ungarn zu beurteilen habe, die Weiterreise aber nicht mehr in seine Zuständigkeit falle. Aufgrund eines längeren Zwischenstopps der Tiere in Ungarn sei für die Abfertigung des Weitertransports nach Kasachstan die ungarische Veterinärbehörde zuständig. Unterm Strich argumentierte das Gericht, dass das Veterinäramt zur Durchsetzung berechtigter Tierschutzinteressen eine Änderung der geltenden Regelungen auf EU-Ebene veranlassen müsse. Eine solche Forderung erscheint bei Kenntnis der bürokratischen Abläufe absurd.
Dieser Fall macht auf eklatante Weise deutlich, wie gesetzliche Schlupflöcher zum Schaden der Tierschutzinteressen genutzt werden, wenngleich das deutsche Tierschutzgesetz ausdrücklich untersagt, dass „Tieren ohne vernünftigen Grund Schäden, Schmerzen und/oder Leiden zugefügt werden“ (§ 1).
Drei kurze Absätze aus der EU-Verordnung EG 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport machen deren Zielsetzung deutlich:
„Gemäß dem Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere […] tragen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen Landwirtschaft und Verkehr den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung. […]
Aus Tierschutzgründen sollten lange Beförderungen von Tieren – auch von Schlachttieren – auf ein Mindestmaß begrenzt werden. […]
Im Interesse einer artgerechten Tierbehandlung und zum Schutz der Gesundheit der Tiere während und nach dem Transport [sollen] strengere Vorschriften eingeführt werden, um den Tieren Schmerzen und Leiden zu ersparen.“
Auch in Südtirol leben wir „auf keiner Insel der Seligen“. Abgesehen von den Tiertransporten innerhalb des Landes sowie von Transporten, die durch das Land rollen, ohne dass ein Stopp eingelegt wird, und die somit nicht meldepflichtig sind und nicht erfasst werden, werden vorwiegend Jungrinder exportiert, besonders zur Mast in norditalienische Mastbetriebe, aber auch darüber hinaus.
In Südtirol sind verschiedene Tiertransportfirmen ansässig, von denen zwei internationale Tiertransporte im größeren Umfang durchführen. Ein Unternehmen handelt mit Kälbern, die vorwiegend aus Österreich, aber auch aus Bayern importiert und größtenteils in den oberitalienischen Raum weitertransportiert werden, teils aber auch nach Spanien und Polen exportiert werden. Das zweite Unternehmen handelt dagegen vorwiegend mit Schweinen, die aus Mitteleuropa (u. a. Holland) importiert und in den oberitalienischen Raum weitertransportiert werden.
Eine österreichische Tierschutzorganisation konnte anhand von Ohrmarken nachweisen, dass beispielsweise Kälber aus Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Salzburg bis in den Nahen Osten transportiert und dort höchst tierschutzwidrig geschlachtet worden sind. Auf Nachfrage können auch Südtiroler Transportunternehmen und Viehvermarktungskonsortien, selbst wenn sie ihrerseits alle gesetzlichen Vorgaben des EU-Rechtes erfüllen, nicht ausschließen, dass Kälbern aus Südtiroler Ställen ein vergleichbares Schicksal widerfährt.
Das für die Überwachung zuständige Veterinäramt ist jeweils nur für die Kontrolle vor Ort sowie für die Abfertigung bis zum angegebenen Bestimmungsort zuständig. Es kann dagegen nicht kontrollieren, was mit den Tieren zu einem späteren Zeitpunkt geschieht. Gleiches gilt auch für Südtiroler Viehtransportunternehmen, die nach ökonomischen Kriterien wirtschaften. Sie haben vermutlich nur einen begrenzten Einfluss auf ihre Kooperationspartner, zum Beispiel das spanische Unternehmen Vilarta in Vic, das wiederum Transporte in Drittländer wie nach Nordafrika oder in den Nahen Orient durchführt.
Der erste Schritt ist der, dass die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen in allen EU-Ländern einheitlich ausgelegt und überwacht werden, und zwar im Sinne des Tierwohls. Die oben zitierten Passagen aus der EU-Tiertransportverordnung machen deutlich, dass es um die „Erfordernisse des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang“ und darum geht, „den Tieren Schmerzen und Leiden zu ersparen“. Zudem sollen „lange Beförderungen von Tieren – auch von Schlachttieren – auf ein Mindestmaß begrenzt werden“.
Darüber hinaus ist es notwendig, die gesetzlichen Bestimmungen dem aktuellen Stand der Wissenschaften anzupassen (z.B. des erwähnten Friedrich-Löffler-Institutes), und gesetzliche Schlupflöcher zu Lasten des Tierschutzes zu schließen.
Um Tiertransporte besonders über weite Strecken nach Möglichkeit einzugrenzen, müssen sowohl die regionale, tiergerechte Mast von Tieren gefördert als auch insgesamt der eigene Fleischkonsum sowie die Herkunft des Fleisches kritisch hinterfragt werden. Damit könnte die enorme Diskrepanz, die in Südtirol zwischen Fleischerzeugung und Fleischkonsum herrscht, zumindest verringert werden.
Dringlich ist zudem ein allgemeines Verbot von Tierexporten, mit einigen streng zu kontrollierenden Ausnahmen, in Nicht-EU-Länder. Auch wenn zu befürchten bleibt, dass solche Märkte dann von anderen Ländern (v.a. USA, Australien und China) beliefert werden, darf dies nicht als Argument für die Duldung von Tierleid innerhalb der EU und für Tierexporte aus der EU in Drittländer dienen.
Text von:
Martin M. Lintner, Prof. für theologische Ethik an der PTH Brixen
Matthias Gauly, Prof. für Nutztierwissenschaften an der UNIBZ
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